Buslinien

Es verkehren hauptsächlich die Buslinien 880 und 884 der Barnimer Busgesellschaft aus Eberswalde.

Busordnung für die Schülerbeförderung der Schüler/innen des Schulzentrums „Am Friedensplatz“ Neutrebbin

Um für alle Beteiligten mehr Sicherheit an den Bushaltestellen und im Schulbus zu gewährleisten, gilt in Abstimmung mit der Schulleitung, den Schulpflegschaften und der Kreispolizeibehörde für alle Schüler/innen folgende Busordnung.

I. Verhalten an den Bushaltestellen

  1. Jeder hat sich während des Wartens an den Haltestellen sowie beim Ein- und
    Aussteigen diszipliniert zu verhalten, sodass er sich und andere nicht gefährdet,
    andere Personen nicht belästigt und Einrichtungen der Haltestelle nicht beschmutzt
    oder beschädigt.
  2. Spielen und Raufen an den Bushaltestellen führen zu Unachtsamkeiten gegenüber
    dem Straßenverkehr und sind daher zu unterlassen.
  3. Schieben und Drängeln sind gefährlich und deshalb sowohl beim Herannahen des
    Busses als auch beim Ein- und Aussteigen verboten.
  4. Die Anweisungen der Aufsichtsperson sind zu befolgen.
  5. Beim Einsteigen sind Rucksäcke und Taschen nicht auf dem Rücken zu
    transportieren.

II. Verhalten im Bus

  1. Das Schuljahrticket ist beim Einstieg bereit zu halten und dem Busfahrer vorzu-
    zeigen.
  2. Es ist verboten, den Busfahrer während der Fahrt abzulenken oder zu stören.
  3. Im Bus gibt es Sitz- und Stehplätze. Alle Beförderungsgäste im Bus haben das gleiche
    Anrecht auf einen Platz, Platzreservierungen für Freunde und Mitschüler sind deshalb
    nicht erlaubt.
    Ältere Schüler/innen sollen mit jüngeren Schüler/innen rücksichtsvoll umgehen.
  4. Sitzplätze sind auch als solche zu nutzen, nicht etwas als Ablagefläche für Füße oder
    Taschen. Schul- und Sportaschen sind im Bus auf dem Boden abzustellen, entweder
    unter dem Sitz oder zwischen den Füßen.
  5. Mitschüler/innen, die keinen Sitzplatz haben, müssen im Gang bis hinten durch-
    rücken, sodass nicht mitten im Gang oder vor den Türen dichtes Gedränge herrscht!
  6. Es ist verboten, während der Fahrt im Bus herumzulaufen sowie über Sitze zu
    klettern.
  7. Raufen, Rauchen, Toben, Schreien und der Missbrauch von Haltewunschtasten
    sind verboten.
  8. Allen Gästen ist der Ausstieg an den von ihnen gewünschten Haltestellen zu
    gewähren. Den aussteigenden Personen muss Platz gemacht werden.
  9. Sicherheitsvorrichtungen im Bus (Nothämmer, Nothähne, Feuerlöscher etc.)
    dienen im Notfall der Sicherheit der Fahrgäste. Wer solche Sicherheitsvorrichtungen
    entwendet oder beschädigt gefährdet dadurch sich und andere und handelt
    höchst unverantwortlich.
  10. Für Beschädigungen und Verschmutzungen sowohl im Bus als auch an Gegenständen der
    Mitfahrer haftet grundsätzlich der Verursacher. Jeder ist verpflichtet, verursachte
    Beschädigungen oder Verschmutzungen sofort dem Fahrer zu melden.

III. Maßnahmen und Sanktionen

  1. Bei Verstoß gegen diese Busordnung sind er Fahrer und der/die Schulwegbegleiter/in
    berechtigt,
  • bei großem Gedränge an Haltestellen die Türen nicht zu öffnen, bis ein ordnungsgemäßer und gefahrloser Einstieg der Schulkinder möglich ist.
  • Schüler/innen einen bestimmten Platz im Bus zuzuweisen.
  •  das Schulwegjahresticket einzuziehen und eine entsprechende Mitteilung an die Eltern und die Schulleitung zu übersenden.
  1. Wird ein Verstoß gegen diese Busordnung gemeldet, können folgende Maßnahmen
    durch die Schulleitung, den Schulträger oder das mit der Beförderung beauftragte
    Busunternehmen ergriffen werden:
  • Schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
  • Zuweisung eines festen Platzes im Bus
  • zeitweiliger Entzug des Schulwegtickets und Ausschluss von der Schülerbeförderung
  • Forderung von Schadensersatz bei verursachten Diebstählen, Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen.