Abschlüsse nach zehnjähriger Schulzeit
Alle Abschlüsse und Berechtigungen werden auf Grund eines Beschlusses der Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 10 vergeben.
Integratives System
EBR-Abschluss:
höchstens zwei mangelhafte Leistungen, ausgeglichen durch befriedigende Leistungen
(nur eine mangelhafte Leistung in Mathematik oder Deutsch)
Der Ausgleich in FG I erfolgt innerhalb dieser Fächergruppe.
FOR-Abschluss:
1. in mindestens zwei B-Kursen ausreichende Leistungen
2. in A-Kursen mindestens befriedigende Leistungen
3. in zwei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen und
4. in den anderen Fächern im Durchschnitt 4,0
– höchstens eine ausreichende Leistung im A-Kurs oder eine mangelhafte Leistung im
B- Kurs, ausgeglichen durch eine gute Leistung im A-Kurs oder eine befriedigende
Leistung im B-Kurs oder in dem Fach des WP-Unterrichts
FOR/Q:
1. in mindestens drei B-Kursen mindestens befriedigende Leistungen
2. im A-Kurs mindestens gute Leistungen
3. in zwei weiteren Fächern mindestens gute Leistungen und
4. in den anderen Fächern im Durchschnitt mindestens 3,0
(keine ungenügende, höchstens eine mangelhafte Leistung)
– höchstens eine befriedigende Leistung im A-Kurs, ausgeglichen durch eine sehr gute Leistung
im A-Kurs oder höchstens eine ausreichende Leistung im B-Kurs, ausgeglichen durch eine
gute Leistung im B-Kurs oder in dem Fach des WP-Unterrichts
Abkürzungen:
EBR: erweiterte Berufsbildungsreife
FOR: Fachoberschulreife (Realschulabschluss)
FOR/Q : Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
FG I: Fächergruppe I (Mathematik, Deutsch, Englisch, WP)
A-Kurs: Aufbaukurs
B-Kurs: Erweiterungskurs
Quelle: Sek I-Verordnung, § 54-57