Abschlüsse nach zehnjähriger Schulzeit

Alle Abschlüsse und Berechtigungen werden auf Grund eines Beschlusses der Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 10 vergeben.

 

Integratives System

EBR-Abschluss:

höchstens zwei mangelhafte Leistungen, ausgeglichen durch befriedigende Leistungen

(nur eine mangelhafte Leistung in Mathematik oder Deutsch)

Der Ausgleich in FG I erfolgt innerhalb dieser Fächergruppe.

FOR-Abschluss:

1. in mindestens zwei B-Kursen ausreichende Leistungen

2. in A-Kursen mindestens befriedigende Leistungen

3. in zwei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen und

4. in den anderen Fächern im Durchschnitt 4,0

– höchstens eine ausreichende Leistung im A-Kurs oder eine mangelhafte Leistung im

B- Kurs, ausgeglichen durch eine gute Leistung im A-Kurs oder eine befriedigende

Leistung im B-Kurs oder in dem Fach des WP-Unterrichts

FOR/Q:

1. in mindestens drei B-Kursen mindestens befriedigende Leistungen

2. im A-Kurs mindestens gute Leistungen

3. in zwei weiteren Fächern mindestens gute Leistungen und

4. in den anderen Fächern im Durchschnitt mindestens 3,0

(keine ungenügende, höchstens eine mangelhafte Leistung)

– höchstens eine befriedigende Leistung im A-Kurs, ausgeglichen durch eine sehr gute Leistung

im A-Kurs oder höchstens eine ausreichende Leistung im B-Kurs, ausgeglichen durch eine

gute Leistung  im B-Kurs oder in dem Fach des WP-Unterrichts

 

Abkürzungen: 

 

EBR:      erweiterte Berufsbildungsreife

FOR:       Fachoberschulreife (Realschulabschluss)

FOR/Q :  Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

FG I:        Fächergruppe I (Mathematik, Deutsch, Englisch, WP)

A-Kurs:   Aufbaukurs

B-Kurs:   Erweiterungskurs

 

Quelle: Sek I-Verordnung, § 54-57