Diese Hausordnung dient dem Ziel, zum Gelingen des gewaltfreien, respektvollen und toleranten Miteinanders an der Schule beizutragen. Das bedeutet vor allem, dass der Unterricht störungsarm und die Pausen erholsam sind.

  1. Wir sind mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule. Bei ungünstigen Wetterverhältnissen dürfen wir uns ab 7.40 Uhr im Klassenraum aufhalten.
  2. Wir erwarten, dass sich Besucher/innen und schulfremde Personen im Sekretariat anmelden.
  3. Bei uns gelten folgende Unterrichtszeiten:
    1. + 2. Stunde: 08:05 – 09:35 Uhr
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    3. Stunde: 10:00 – 10:45 Uhr
    4. Stunde: 10:50 – 11:35 Uhr
    5. Stunde: 12:10 – 12:55 Uhr
    6. Stunde: 13:00 – 13:45 Uhr
    7./8. Stunde: 13:50 – 15:20 Uhr
  4. Unsere Fahrräder und Motorräder stellen wir an den dafür vorgesehenen Plätzen ab. Wir schieben die Fahrräder und Motorräder zum vorgesehenen Abstellplatz. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an den Fahrzeugen.
  5. Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung. In den Klassenräumen des Grundschulteils werden Hausschuhe getragen. Die Straßenschuhe werden ordentlich in die dafür vorgesehenen Regale oder Bänke gestellt.
  6. Im Schulhaus benutzen wir die rechte Treppenseite zum Hochgehen. Wir bewegen uns ruhig im Schulhaus. Dazu sind die Musikboxen beim Betreten des Schulhauses leise zu stellen.
  7. Unsere Jacken, Mützen und Basecaps legen wir vor Unterrichtsbeginn ab. Wir tragen eine angemessene Kleidung.
  8. Wir sind auf den Unterricht vorbereitet. Das heißt, dass unsere Arbeitsmaterialien vollständig und die Hausaufgaben gemacht sind.
  9. Sollte die Fachlehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Raum erschienen sein, meldet sich ein Klassensprecher/in im Sekretariat.
  10. Wir essen nicht während der Unterrichtszeit. Trinken ist erlaubt. Wir empfehlen Wasser und/oder ungesüßten Tee. Wir benutzen keine Glasflaschen. In den Fachkabinetten ist das Trinken und Essen untersagt. Am Schulzentrum Neutrebbin sind Energydrinks nicht erlaubt. Bei Regelverstoß werden diese eingezogen und entsorgt. Ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht nicht.
  11. In der Unterrichtszeit vermeiden wir Toilettengänge.
  12. In den großen Pausen begeben wir uns  im Oberschulteil unverzüglich auf den Schulhof, im Grundschulteil nach dem Frühstück. Zwischenfälle werden der aufsichtsführenden Lehrkraft sofort gemeldet. Bei ungünstigem Wetter wird abgeklingelt. In den kleinen Pausen werden die Räume für den Toilettengang und den Wechsel zum Fachraum verlassen.
  13. Wir befolgen das Betäubungsmittelgesetz, das heißt, dass es nicht gestattet ist, Drogen, Alkohol und andere Rauschmittel im Besitz zu haben, herzustellen, zu konsumieren und zu handeln.
  14. Wir veröffentlichen kein verfassungsfeindliches Material in der Schule und zeigen kein verfassungsfeindliches Verhalten.
  15. Wir gehen sorgfältig mit Schul- und Privateigentum um. Bei mutwilliger Beschädigung müssen wir den Verursacher zur Verantwortung ziehen.
  16. Wir halten uns auf dem gesamten Schulgelände sowie während der verlagerten Unterrichtsangebote an das Rauchverbot. Das schließt E-Zigaretten mit ein.
  17. Wir wirken möglichen  Gefahren entgegen. Sollten solche bemerkt werden, sind sie umgehend im Sekretariat, im Lehrerzimmer, beim Hausmeister oder Sicherheitsbeauftragten zu melden.
  18. Wir bringen keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände in die Schule.
  19. Wertgegenstände und Privatsachen lassen wir wegen fehlender Haftzung zu Hause.
  20. Auf dem gesamten Schulgelände des Grundschul- und des Oberschulteils unseres Schulzentrums ist mit dem Betreten die Benutzung des Handys/ Smartphones für private Zwecke verboten.
  21. Wir dürfen das Schulgelände nur mit schriftlichem Einverständnis unserer Eltern in der Unterrichtszeit, den Freistunden und den Pausen verlassen. Fahrschüler/innen und abzuholende Kinder im Grundschulteil warten auf dem Schulhof auf die aufsichtsführende Lehrkraft.