Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Mitwirkungsgremium einer Schule. Ihr gehören die Schulleiterin oder der Schulleiter, vier Vertreter/Innen der Lehrerkonferenz, je fünf Vertreter/Innen der Eltern- und Schülerkonferenz sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers an. Die Schulkonferenz wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, die Geschäfte der Schulkonferenz führt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet wichtige Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Sie entscheidet zum Beispiel über

  • Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern , Lehrkräften  und sonstigem pädagogischem Personal an einer Schule
  • Hausordnung, den täglichen Unterrichtsbeginn, variablen Ferientage
  • die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen und Schulpartnerschaften
  • den kooperativen und integrativen Unterricht in der Oberschule
  • Gundsätze für Förderunterricht und andere zusätzliche Unterrichtangebote
  • Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern im Bereich der Schule
  • größere bauliche Maßnahmen
  • Fortführung, Änderung oder Auflösung einer Schule

Die Schulkonferenz ist mit der Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. An den Beratungen der Schulkonferenz können alle Angehörigen der Schule teilnehmen.

Quelle: Brandenburgisches Schulgesetz; Abschnitt 5, § 90 und 91

Elternkonferenz

Die Elternkonferenz einer Schule setzt sich aus den Elternsprecherinnen und Elternsprechern der Klassen zusammen. Weitere Mitglieder mit beratender Stimme sind je 2 Vertreter der Schüler- und Lehrerkonferenz. Auf Wunsch der Eltern nimmt ein Mitglied der Schulleitung an der Elternkonferenz teil.
Die Elternkonferenz wählt aus ihren Reihen einen Schulelternsprecher/In und bis zu 3 Stellvertreter sowie aus der gesamten Elternschaft der Schule die Mitglieder der Schulkonferenz, 1 Mitglied des Kreiselternrates und beratende Mitglieder für die Schülerkonferenz, die Lehrerkonferenz und die Fachkonferenzen.
Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule. Sie kann Elternversammlungen aller Eltern der Schule einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.
Innerhalb eines Schuljahres sollte die Elternkonferenz vom Schulelternsprecher mindestens drei Mal einberufen werden. Zur ersten Elternkonferenz wird spätestens sechs Wochen nach Schuljahresbeginn von der Schulleitung eingeladen.

Quelle: Brandenburgisches Schulgesetz; § 82

Schülerkonferenz

Die Klassensprecher sowie Vertreter jeder Klassenstufe und Klasse versammeln sich in unregelmäßigen Abständen und es werden Beschlüsse/Planungen gefasst, welche an das Lehrerteam weitergeleitet werden. Folgende Themen sind für die Besprechungen mitunter relevant und geben die Häufigkeit/Notwendigkeit der Zusammenkünfte vor:
*Befindlichkeiten/Wünsche der Schüler für den Schulalltag
*Schulinterne Veranstaltungen
*Wahl des Schülersprechers/Teilnehmer der Schulkonferenzen
Zwei gewählte Lehrer können an der Schulkonferenz teilnehmen, die eine beratende Funktion inne haben.